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Information zu Tausch- oder Austauschteilen

Stand: 30.06.2025

Bei den angebotenen Teilen handelt es sich um generalüberholte Komponenten wie Motoren, Getriebe, Zylinderköpfe, Kurbelwellen u. v. m.

Was ist ein Austauschteil?

Austauschteile sind defekte Bauteile wie z. B. Motoren, Zylinderköpfe, Kurbelwellen, Getriebe, Schwungräder, Klimakompressoren, Lichtmaschinen, Anlasser, Lenkgetriebe oder Lenkhilfspumpen. 

Diese Teile werden, sofern noch überholfähig, nicht entsorgt, sondern dem Hersteller bzw. Aufbereiter zur Generalüberholung zurückgegeben.

Wie funktioniert der Altteilpfand?

Beim Kauf eines Austauschteils ist ein Altteilpfand (Kaution) zu bezahlen. 

Die Höhe dieses Pfands wird bei jedem Artikel separat ausgewiesen und muss zusätzlich zum Kaufpreis entrichtet werden.

Voraussetzungen für die Rückerstattung des Pfandbetrags

Das Altteil muss vollständig und dem gelieferten Ersatzteil entsprechend zurückgesendet werden. 

Es dürfen keine Teile fehlen. Zerlegte oder beschädigte Altteile werden vom Hersteller nicht akzeptiert. Es dürfen keine Gehäuseschäden (z. B. Risse oder Löcher) vorliegen.

 Zylinderköpfe dürfen nicht gerissen, Kurbelwellen müssen schleiffähig sein. Rost- oder Totalschäden machen das Teil untauglich. 

Bei Unsicherheit nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf:
Tel.: +43 676 6919869

Hinweis: Eine Undichtigkeit ist in der Regel kein Problem.

Rücksendung von Altteilen

Das Altteil ist innerhalb von 1 Monat (sofern nicht anders vereinbart) in geeigneter Verpackung (z. B. Karton), samt Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an uns zurückzusenden oder kann einem unserer Fahrer übergeben werden. 

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. 

Bitte achten Sie darauf, dass das Teil trocken, ölfrei und fettfrei verpackt ist. 

Auf Wunsch kann eine Abholung oder ein Austauschpaket organisiert werden.

Erstattung des Pfandbetrags

Nach Eintreffen und erfolgreicher Prüfung des Altteils erfolgt die Erstattung des Pfandbetrags über die ursprüngliche Zahlungsart (z. B. Banküberweisung, PayPal). 

Die Prüfung kann bis zu 2–3 Wochen dauern, da manche Altteile beim Aufbereiter geprüft werden müssen. 

Wird das Altteil nicht innerhalb von 2 Monaten zurückgegeben, kann keine Rückvergütung mehr erfolgen.

Austausch- oder Neuteil?

Generalüberholte Teile unterliegen gegenüber Verbrauchern einer Gewährleistung von 1 Jahr. 

Es werden ausschließlich originalqualitative Ersatzteile angeboten, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. 

Die Qualität ist zu 100 % gegeben, während die Kosten gegenüber einem Neuteil deutlich geringer sind.

Simply Parts

Sparte der Le Jour Collection e.U.

Günser Straße 28–32

2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 676 6919869

E-Mail: office@sparts.at

 

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