Hinweis zur Batterieverordnung
Stand: 30.06.2025
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Endnutzer, die Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht weiterveräußern:
1. Unentgeltliche Rücknahme von AltbatterienBatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Wir als Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme verpflichtet, sofern es sich um Batterien der Art handelt, die wir im Sortiment führen oder geführt haben. Die Rücknahme beschränkt sich auf übliche Mengen.
Altbatterien können ausreichend frankiert an uns zurückgesendet oder direkt vor Ort unentgeltlich abgegeben werden:
Simply Parts
Sparte der Le Jour Collection e.U.
Günser Straße 28–32
2700 Wiener Neustadt
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Batterien mit Schadstoffen tragen zusätzlich chemische Symbole: